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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Ausbildungen, Seminaren, Unterrichte, Workshops, Themenabenden ,Vorträgen und ähnliche Veranstaltungen des Hundeverhaltenszentrum Canisterra


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Weiterbildungsmaßnahmen, vom Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V.. Das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. behält sich Änderungen vor.
Davon unberührt bleibt die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an der Veranstaltung beteiligt sind und als separate Anbieter auftreten, z. B.: Hotelbetreiber, Gastronome.

1. Das Angebot des Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. umfaßt Einzel- sowie Gruppenstunden, Seminare und verschiedene Ausbildungen, basierend unserer Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppen- und/oder Kursstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Canisterra-Trainer. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppen- und/oder Kursstunde wird ausschließlich durch den Canisterra-Trainer festgestellt.

3. Die Auswahl des Canisterra-Trainers für den jeweiligen Hund und Hundehalter erfolgt durch das Hundeverhaltenszentrum Canisterra.

4. Eine Kurs- oder Gruppenstunde dauert 45 - 75 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

5. Der Unterricht erfolgt auf dem Trainingsgelände des Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. oder an abweichenden öffentlichen Orten, die rechtzeitig durch den Trainer per Mail oder SMS bekannt gegeben werden.

§ 2 Vertragsverhältnis

Das Vertragsverhältnis kommt durch schriftliche Anmeldung des Teilnehmers oder Anmeldung über die Anmeldeformulare im Internet, (Homepage oder Forum) als verbindliche Absichtserklärung und durch Bestätigung in Form einer Anmeldebestätigung per eMail durch den Veranstalter zustande, wodurch ein Vertragsverhältnis zustande kommt.

§ 3 Unkosten und Preise

Die für den Kunden entstehenden Unkosten und Preise für die einzelnen Angebote werden in den entsprechenden hierfür vorgesehenen Verträgen im Einzelfall geregelt.

§ 4 Leistungserbringung

Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Zusätzlich gelten die in den Anmeldebestätigungen gemachten Angaben. Aktuelle Veränderungen oder Erkenntnisse bezüglich der Veranstaltung können durch den Veranstalter in die Veranstaltung integriert werden und die Inhalte der Veranstaltung verändern. Der Teilnehmer erklärt hierzu sein ausdrückliches Einverständnis. Beanstandungen bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an der Veranstalter zu melden. Erfolgt diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
Nebenabreden, die den Umfang der sich aus dem Seminar- und Veranstaltungsprogramm des Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. ergebenden vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.Preiserhöhungen behält sich das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. ausdrücklich vor.

2. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht vor Ort durchgeführt wird, werden Fahrtkosten berechnet, die unserer Preisliste entnommen werden können.

3. Sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn im Büro des Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. telefonisch ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist. Kommt ein Canisterra-Trainer zum Kunden nach Hause und trifft diesen nicht an, werden dem Kunden auch die Fahrtkosten komplett in Rechnung gestellt.

4. Bei allen Themenabenden, Tagesseminaren und Ausbildungen erhält der Kunde sofern er mindestens 6 Wochen vorher schriftlich absagt hat 50% des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 6 Wochen vorher ab, wird die jeweilige Ausbildung voll berechnet.

5. Die Kursleiter/innen behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurück erstattet.

6. Nach Abschluss der Unterrichtsvereinbarungen (das gilt auch für Kurse, Seminare und Ausbildungen) ist der/ die Teilnehmer/ in zur Zahlung der vollen Kursgebühr verpflichtet, auch wenn er die Ausbildung vorzeitig beendet. Eine Ausnahme hiervon sind Hündinnen die während des laufenden Kurses läufig werden. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, den kompletten Kurs nachzuholen, sobald ein weiterer startet. Ansonsten sind Absprachen immer vor Start des Kurses (mind. 24 Std. vorher) mit dem Trainer abzusprechen.
Einen Ortswechsel behält sich das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. vor.

7. Die Unterrichtsgebühr (das gilt auch für Kurse, Seminare und/ oder Ausbildungen) ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden bar, ohne Abzug und im Voraus zu bezahlen. Ausnahmen hiervon sind mit dem jeweiligen Trainer im VORAUS zu besprechen und schriftlich festzuhalten. Absprachen nach Start des Kurses haben keine Gültigkeit.

8. Nimmt der Kunde an der vereinbarten Veranstaltung nicht teil oder bricht die Veranstaltung vorzeitig ab, egal aus welchen Gründen, bleibt seine Verpflichtung, den vereinbarten Preis zu bezahlen, unberührt. Bereits getätigte Zahlungen werden nicht zurück erstatt.
Die komplette Schulungsleistung kann auf eine durch den Kunden gestellte Ersatzperson Übertragen werden.


§ 5 Leistungsänderungen

Werden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Abweichungen des Inhaltes oder der Organisation einer oder mehrerer Veranstaltungen bzw. einzelner Nebenleistungen notwendig, behält sich das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. die Durchführung derartiger Änderungen oder Abweichungen vor, soweit hierdurch der Gesamtzuschnitt der jeweiligen Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht, wenn das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. selbst der Grund für die Änderungen oder Abweichungen treuwidrig gesetzt hat. Insbesondere kann der in der Leistungsbeschreibung angegebene Dozent bei einer nicht vorhersehbaren Verhinderung durch einen anderen Dozenten ersetzt werden. Dies berechtigt den Kunden nicht, den vereinbarten Preis zu mindern. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt den Teilnehmer nicht zur Gebührenminderung.

§ 6 Kündigung durch das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V.

Das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der in Veranstaltungen aufgeführte Dozent plötzlich erkrankt oder aus einem anderen wichtigen Grund die Schulungsveranstaltung nicht durchführen kann und trotz erheblicher Anstrengungen seitens des Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. keine Ersatzperson mit gleicher Qualifikation gestellt werden kann.

Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, kann das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. diese Veranstaltung mit Frist von einer Woche zum Veranstaltungsbeginn kündigen. Das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. wird die Teilnehmer unverzüglich unterrichten, sobald absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Veranstaltung von dem Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. gekündigt, erhält der Teilnehmer den bereits gezahlten Veranstaltungspreis zurück.

§ 7 Mitteilungspflicht des Kunden

1. Der Kunde versichert, dass sein Hund altersgemäß geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.

3. Chronische Erkrankungen sind dem Canisterra-Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Canisterra-Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

4. Ebenfalls ist der Canisterra-Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.

5. Der Canisterra-Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten, Läufigkeit der Hündin oder anderen untragbaren Tatsachen vom Unterricht auszuschließen.

§ 8 Haftung

Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf Schäden, die von diesem grob oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte oder deren Hunde herbeigeführt werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/ oder seinem Hund verursachten Schäden.

1. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Canisterra-Trainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände des Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. oder an einem abgesprochenen Ort befindet.

2. Soweit der Kunde durch den Canisterra-Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

3.Der Canisterra-Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.

4.Der Canisterra-Trainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.
5.Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.


§ 9 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geädert und/oder gelöscht werden. Diese Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes behandelt.

Seminarunterlagen, die vom Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. ausgehändigt werden, sind alle urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung vom Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Frau Renate Pauluschke reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen oder Bilder, die das Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen oder im Internet gezeigt werden dürfen. Es sei denn, dass dieser eine Veröffentlichung schriftlich dem Hundeverhaltenszentrum Canisterra e. V. vor seiner Teilnahme an Veranstaltungen untersagt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und - soweit gesetzlich zulässig - der Gerichtsstand ist Hildesheim. Ansprüche des Vertragspartners aus diesem Vertrag müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verjährt.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder Lücken aufweisen, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte dieser Vertrag ganz oder teilweise nichtig oder sonst wie rechtstunwirksam sein oder werden, so gilt zur Aufrechterhaltung des Vertrages insoweit das als vereinbart, was der geschäftlichen Absicht der Vertragspartner, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt ist, in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes gegebenenfalls mitzuwirken.

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